AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich von RUND UMS VELO (nachfolgend “Firma”). Die Firma bietet Bike-Fahrtechnikkurse, Bike-Mechkurse sowie eintägige Mountainbike-Touren (nachfolgend Veranstaltung) an. Die AGB können von der Firma jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit der Anmeldebestätigung der Firma zustande.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in
Schweizer Franken (CHF) inklusive allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website und der Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung mit Zahlung auf Bankkonto, Twint oder Barzahlung. Das Kursgeld muss spätestens bei Beginn der Veranstaltung bezahlt sein. Andernfalls wird die Teilnahme verweigert.
Die Firma behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung
Der Teilnehmende hat Anspruch, dass die Firma die angebotene Dienstleistung erbringt.
5.2. Hilfspersonen
Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Für Hilfspersonen wird von der Firma keinerlei Haftung übernommen.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Teilnahmevorausetzung und Ausrüstung
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet er sich, pünktlich bei der vereinbarten Lokalität mit gut gewartetem Bike anzutreten und korrekte Angaben zu seiner Person zu machen. Auf keinen Fall haftet die Firma für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.
Für sämtliche Veranstaltungen ist eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Für beides ist ausschliesslich der Teilnehmende selbst verantwortlich. Ist der Teilnehmende auf Medikamente angewiesen oder gibt es gesundheitlich relevante Punkte, welche im Notfall vom Guide/der Firma ein korrektes Handeln erfordern (wie verschiedene Arten von Allergien, Epilepsie, Kreislaufprobleme, Asthma, Bluterkrankheit, etc.), ist die Firma vor der Veranstaltung oder spätestens bei der offiziellen Kurs-/Tourenbegrüssung proaktiv darüber zu informieren.
Bei allen Veranstaltungen besteht eine generelle Helmtragpflicht. Andernfalls wird der Teilnehmende bei Veranstaltungsantritt entschädigungslos ausgeschlossen.
6.2. Versicherung
In den Verkaufspreisen ist keine Versicherung eingeschlossen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmenden. Die Firma empfiehlt jedem Kunden, eine Unfall- und Krankenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für allfällige Verursachung von Drittschäden während der gebuchten Veranstaltung.
7. Abmeldung durch den Teilnehmenden
Der Teilnehmende kann sich schriftlich per Post oder E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden.
Es fallen folgende Annulationskosten an:
bei Abmeldung spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung des gesamten vereinbarten Preises, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50
bei Abmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des vereinbarten Preises
bei späterer Abmeldung sowie bei Nichterscheinen am Kurs-/Tour-Tag: keine Rückerstattung
Sollte der Teilnehmer eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.
8. Annullation durch die Firma
Die Firma behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. – auch kurzfristig – abzusagen. Die Mindestanzahl an Kunden beträgt vier Personen. Wird diese nicht erreicht, steht es im Ermessen der Firma, die Veranstaltung abzusagen. In beiden Fällen erfolgt Rückerstattung des gesamten einbezahlten Betrages an den Kunden. In Absprache mit den Teilnehmenden kann eine andere Lösung gesucht werden.
9. Programmänderung und Abbruch der Veranstaltung durch die Firma
Die Firma behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 8. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.
10. Ausschluss eines Teilnehmenden
Die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik sind in der Ausschreibung der einzelnen Veranstaltungen (siehe Homepage und/oder Detailunterlagen) publiziert. Der Teilnehmende ist für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen verantwortlich. Die Firma kann Teilnehmende vor oder während der Veranstaltung ausschliessen, wenn diese die von der Firma genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmenden haben die Anweisungen der Guides zu befolgen, andernfalls können sie ausgeschlossen werden.
Das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmender eine für die anderen Teilnehmenden oder den Guide vertretbare Durchführung der Tour wegen störenden Verhaltens verunmöglicht.
Bei Ausschluss aus den obengenannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung.
11. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmenden.
Die Firma haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden der Firma, durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch eigenes Verhalten des Teilnehmenden verursacht worden sind.
Die Firma schliesst jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.
12. Erhöhtes Unfallrisiko und Reparaturen
Mountainbiken ist gegenüber alltäglichen Tätigkeiten mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmenden ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Das Tragen eines Bikehelms ist bei allen Veranstaltungen obligatorisch. Zweckmässige und für den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmte Bekleidung wird auf den Ausrüstungslisten empfohlen. Auch wird jede Haftung von Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, welche sich durch das Fahrverhalten des Gastes ergeben können (Stürze etc.).
Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten am Bike ist der jeweilige Teilnehmernde selbst verantwortlich. Der Bike-Guide repariert die Bikes der Teilnehmenden nur in deren Einverständnis und nur soweit für ein Weiterfahren unbedingt notwendig. Nach einem Sturz oder Defekt am Bike fährt der Teilnehmende auf eigene Verantwortung weiter. Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass auf den Reisen die Bikes durch Transport und Gebrauch einer erhöhten Abnützung unterliegen können.
13. Bild- und Videomaterial
Die Firma darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag des Kurses/der Tour durch die Firma selbst aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden und veröffentlichen, insbesondere für Printprodukte, die Website und Social Media. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden, ausser er untersagt dies zu Beginn der Tour ausdrücklich und für den Guide unmissverständlich.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
15. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine Anpassung dieser AGB ohne Vorankündigung bleibt jederzeit vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Homepage http://www.rundumsvelo.ch publiziert.
Stand: März 2022